

Nach Eintritt des Todes
Tritt der Tod zu Hause ein, müssen Sie als Erstes den Haus- oder Bereitschaftsarzt unter der Telefonnummer 116 117 benachrichtigen, damit dieser den Tod amtlich feststellen kann. Nehmen Sie bitte bis zum Eintreffen des Arztes keine Veränderungen am Verstorbenen vor. Der Arzt stellt nach seiner Ankunft die Todesbescheinigung aus, auf der alle wichtigen Informationen zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie für den Arzt den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten.Im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden können Sie ganz nach Ihren Wünschen entscheiden, wie lange der Verstorbene noch im eigenen Zuhause verbleiben soll. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Ihre Entscheidungen, zum Innehalten und zum Abschied nehmen. Denn die Zeit zwischen dem Tod eines lieben Menschen und seiner Beisetzung ist einmalig und nicht wiederholbar. Nach Ablauf der 36 Stunden schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof, Krematorium oder ins Bestattungshaus vor.
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so unternimmt die Klinik- oder Pflegeleitung in der Regel die ersten Schritte und klärt die unmittelbar notwendigen Dinge.















